Wer einem Menschen die Würde nimmt, verliert seine eigene!
Seit 1933 wurden die Juden systematisch aus der Gesellschaft herausgedrängt. Die Ausübung verschiedener Berufe wurden ihnen untersagt, öffentliche Einrichtungen durften sie nach und nach nicht mehr besuchen, der Kontakt zu Freunden und Verwandten wurde immer mehr eingeschränkt. Im Folgenden seien nur einige Gesetze und Regelungen aufgeführt, die das verdeutlichen:

25. April 1933: Ausschluss jüdischer Turner und Sportler. Der "Arierparagraph" wird bei allen deutschen Sport- und Turnvereinigungen eingeführt.

22. August 1933: In folgenden Orten wurde ein Badeverbot für Juden ausgesprochen: Strandbad Berlin-Wannsee, Fulda, Beuthen, Speyer u.a.


23. Juli 1938: Juden werden verpflichtet bis zum Ende des Jahres 1938 unter Hinweis auf ihre "Eigenschaft als Jude" eine Kennkarte zu beantragen. Juden müssen sich künftig mit iher Kennkarte jederzeit ausweisen und auf ihre "rassische" Eigenschaft unaufgefordet bei Behörden und Ämtern hinweisen.
17./18. August 1938: Juden müssen ab 1. Januar 1939 die Zwangsvornamen Sara oder Israel als offizielen Namensteil annehmen. Sie müssen diese stets sowohl in der Öffentlichkeit als auch in Behörden und Geschäftsverkehr angeben.
12. November 1938: Juden ist der Besuch von Theatern, Kinos, Konzerten, Ausstellungen, usw. verboten.
03. Dezember 1938: Die Führerscheine und Kraftwagenzulassungsbescheinigungen der Juden werden für ungültig erklärt und ihre Ablieferung angeordnet.
12. September 1939: Juden werden besondere Geschäfte für den Einkauf von Lebensmitteln zugewiesen.

04. Juli 1940: Die Einkaufszeit für Juden wird auf die Zeit zwischen 16 und 17 Uhr beschränkt. Schilder müssen auf die "Einkaufszeit für Juden" hinweisen.
Mitte August 1940: Berliner Juden müssen ihre privaten Telefonapparate abgeben.

September 1941: Die "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" verpflichtet alle Juden ab dem Alter von sechs Jahren zum Tragen des "Judensternes". Die jüdischen Gemeinden mussten diese gelben Stoffkennzeichen gegen die Zahlung von 0,10 RM an jeden Juden ausgeben.
Ferner dürfen Juden ihre Wohngemeinde nicht ohne schriftliche, polizeiliche Erlaubnis verlassen.

September 1941: Für Juden wird die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beschränkt.
24. März 1942: Das Reichsministerium des Innern verbietet Juden grundsätzlich die Benutzung innerstädtischer Verkehrsmittel; Ausnahmen gelten für Schulkinder und Angestellte jüdischer Einrichtungen, für Zwangsarbeiter nur bei einem Arbeitsweg von mehr als 7 km oder einer Wegstunde.