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Inhaltliche Schwerpunkte des ersten Vorbereitungsseminars waren das
Kennenlernen der Menschenrechte allgemein, der Einsatz für Menschenrechte,
die Geschichte der Menschenrechte und als spezielles Menschenrecht das Recht auf Bildung.
Dabei ging es zum einen darum, sich mit den konkreten Inhalten der unterschiedlichen Paragraphen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und ihren Ergänzungen von 1966 auseinanderzusetzen. Andererseits beschäftigten sich die jungen Teilnehmenden gleichzeitig intensiv mit sozialen und ethnischen Minderheiten in ihrem jeweiligen Lebensumfeld unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechte. So wurde viel über sozial Schwache und sozial ausgegrenzte Gruppierungen in der deutschen und rumänischen Gesellschaft diskutiert und der Umgang mit den Roma vor allem in Rumänien problematisiert. Nicht zuletzt überlegten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie selbst für den Menschenrechtsschutz konkret aktiv werden könnten. Da die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor dem Hintergrund der antisemitisch und rassistisch motivierten Verbrechen der Nationalsozialisten deklariert wurde, war eine der zentralen Fragestellungen, inwieweit die Erfahrungen, die 1948 zur Verabschiedung der Menschenrechtserklärung führten, unter unseren gegenwärtigen Lebensbedingungen genutzt werden, um Minderheiten in Deutschland und Rumänien vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen. Die wohl wichtigste Erkenntnis aus der gemeinsamen Diskussion war für alle Beteiligten die, dass es heute in unseren Gesellschaften immer noch notwendig ist, sich persönlich für die Menschenrechte stark zu machen und dass es für uns, die wir in Demokratien leben, ja wesentlich leichter und praktikabler ist, etwas gegen Menschenrechtsverletzungen zu unternehmen, als für Menschen, die sich gegen Diktaturen behaupten mussten bzw. diesen immer noch ausgesetzt sind. Neben dieser inhaltlichen Erarbeitung war es von vornherein Bestandteil des Seminars, dass die Seminarteilnehmer/innen möglichst viele Methoden auch vor der Fragestellung durchführten, inwieweit sie sie selbst für die Anwendung bei Projekttagen für sinnvoll erachteten. Im zweiten Vorbereitungsseminar beinhaltete nicht nur die Auseinandersetzung mit dem Thema Vorurteile und Menschenrechtsverletzungen im Nationalsozialismus anhand des Studium von Archivakten, sondern auch das Thema, "Was bedeutet für Lebensqualität für den Einzelnen". Weiterhin beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Menschenrechten "das Recht auf Asyl" und "das Recht auf Schutz vor Diskriminierung". |