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z.B. Asylbewerber
- Asylbewerber müssen in Heimen leben, als solche dienen z. B. ehemalige Kasernen oder Schulen.
- Sie haben dort geringen Kontakt zu Deutschen.
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- Asylbewerber dürfen nur sehr bedingt arbeiten.
- Es ist Asylbewerbern praktisch unmöglich an kostenpflichtigen Sprachkursen teilzunehmen, da sie von einem sehr geringen "Taschengeld" leben müssen.
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- Der Staat bietet nur bedingt Sprachkurse für Asylbewerber an.
- Asylbewerber stehen unter Residenzpflicht: Sie benötigen eine Sondererlaubnis um die Stadt bzw. den Landkreis zu verlassen, das heißt um z. B. in die Nachbarstadt zu fahren.
- Das Asylverfahren dauert sehr lange, manchmal bis zu 10 Jahren oder mehr. In der Zeit leben die Menschen in der ständigen Angst abrupt in eine ungewisse Zukunft abgeschoben zu werden.
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- Asylbewerber erhalten im Monat nur ein Taschengeld von 80 DM und Gutscheine für Lebensmittel und (Second Hand) Kleidung
- Auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse sind viele Asylbewerber nicht in der Lage die notwendigen Unterlagen zu verstehen und ecken somit im System der Bürokratie an, was als Abschiebungsgrund benutzt wird.
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z.B. Gastarbeiter:
- In den 60-er Jahren wurden wegen des Arbeitskräftemangels Gastarbeiter nach Westdeutschland angeworben. Ihre Verträge wurden immer wieder erneuert.
- Viele dieser Menschen waren darauf eingestellt in ihr Heimatland zurückzukehren.
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